Elterninformationen

Auf dieser Seite finden Sie nur Tagesmütter und Tagesväter, die eine gültige Pflegeerlaubnis vom Jugendamt haben.

Ich schreibe im Folgenden hauptsächlich von Tagesmüttern und nicht so häufig von Tagesvätern. Dies ist nur dem Umstand des leichteren Lesens geschuldet und stellt keine Diskriminierung in Bezug auf das Geschlecht dar.

Nur, wer eine bundesweit anerkannte Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen hat, eine mündliche Prüfung abgelegt und ein pädagogisches Konzept entwickelt hat, bekommt diese Pflegeerlaubnis. Zusätzlich wird die persönliche Eignung durch das Amt für Jugend und Familie überprüft. Es liegt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von allen im Haushalt lebenden Erwachsenen vor. Wir absolvieren alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind und jährlich mindestens 24 Fortbildungsstunden.

Wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, wird unsere Arbeit vom Amt für Jugend und Familie gefördert. Diese Förderung sieht so aus, dass die Tagesmutter (Kindertagespflegeperson) durch das Jugendamt bezahlt wird.

Sie als Eltern zahlen für die Betreuung Ihres Kindes einen Kostenbeitrag an das Amt für Jugend und Familie. Dieser Kostenbeitrag ist nach Einkommen gestaffelt. Die Kostenbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege/Großtagespflege und in Kindertageseinrichtungen (Krippen / Kindergarten) unterscheiden sich nicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Oldenburg.

Die Besonderheit liegt vor allem in der individuellen persönlichen Betreuung. Die Kindertagespflege ist insbesondere geeignet für sehr kleine Kinder, also im Alter zwischen 0 und 3 Jahren. Die Bindung zu einer festen Bezugsperson ist bei einer Tagesmutter maßgeblicher Unterschied zu anderen Betreuungseinrichtungen. Tagesmütter können auf Vorlieben oder Abneigungen des Kindes eingehen. Eltern haben eine feste Vertrauensperson, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Kinder, die in größeren Gruppen sehr selbstständig sein müssen, haben bei einer Tagesmutter die Chance sich in ihrem eigenen Tempo zu entwickeln. Dabei achten Tagesmütter natürlich auf den jeweiligen Entwicklungsstand ihrer Schützlinge und können Rituale und Tagesabläufe der jeweiligen Gruppe anpassen.

Eltern sollten sich das jeweilige Konzept „ihrer“ Tagesmutter anschauen um zu entscheiden, ob die jeweiligen Erziehungsgrundsätze mit den eigenen übereinstimmen und sie eine Erziehungspartnerschaft mit der Tagesmutter eingehen möchten.

Schließen sich zwei bis drei Tagesmütter zusammen können sie eine Großtagespflege in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten anbieten und hier bis zu 10 Kinder gemeinsam gleichzeitig betreuen. Oft wird noch eine Vertretungskraft angestellt, die Krankheits- und Urlaubszeiten abdecken kann. Die Räumlichkeiten sind wie der Außenbereich ausschließlich für die Kindertagespflege vorgesehen.

Der Betreuungsschlüssel ist gleichgestellt mit den Krippen. In Krippen kommen auf 15 Kinder 3 Betreuungspersonen. Tagesmütter dürfen ebenfalls maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Es können aber auch weniger sein.

Eltern können sich ganz individuell die Betreuungsperson für ihr Kind aussuchen.

Tagesmütter legen ihre Betreuungszeiten für sich selbst fest. Diese können gegebenenfalls für den Einzelfall angepasst und individuell vereinbart werden und auch von Familie zu Familie unterschiedlich sein.

Tagesmütter können die zu betreuenden Kinder jeder Zeit und unabhängig von Anmeldefristen aufnehmen.

Durch die geringe Gruppengröße bei einer Tagesmutter ist die Infektanfälligkeit der Kinder erfahrungsgemäß nicht so hoch. Das Immunsystem der Kinder kann sich langsam entwickeln und anpassen.

Wenn Eltern eine Tagesmutter für sich gefunden haben, die einen Platz frei hat und die Ihnen zusagt, schließen beide Parteien einen Betreuungsvertrag. In diesem Vertrag werden Betreuungszeiten und Kündigungsvereinbarung genauso geregelt wie Urlaubsansprüche und krankheitsbedingter Ausfall.

Die meisten Tagesmütter beginnen mit einer Eingewöhnungsphase, die von Kind zu Kind recht unterschiedlich sein kann. Manche Kinder bleiben bereits nach wenigen Tagen gern allein bei der Tagesmutter, bei anderen braucht es ein paar Wochen. Durch die kleine Gruppengröße kann auch hier sehr individuell auf jedes Kind und seine Bedürfnisse eingegangen werden.

Sollte die Tagesmutter einmal krank sein, gibt es seitens der Stadt Oldenburg aktuell Bemühungen, eine Vertretungsregelung zu erarbeiten. Für Kinder bis 3 Jahre ist die Fremdbetreuung in den meisten Fällen eine besondere Herausforderung. Fällt nun die geliebte Bezugsperson krankheitsbedingt aus, ist es immer schwierig, diese zu ersetzen. Daher wird eine Vernetzung zwischen den Tagesmüttern angestrebt, um so im Krankheitsfall die Möglichkeit für Eltern zu eröffnen, ihr Kind zu einer anderen Tagesmutter in der Nähe geben zu können.

Diese Internetseite gibt auch Tagesmüttern die Möglichkeit, Kolleginnen in der Nähe schnell zu finden und so eine Vernetzung zu ermöglichen.